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Behandlungskosten

Die zu erwartenden Behandlungskosten werden wir Ihnen selbstverständlich in einem Kostenvoranschlag nach Befundaufnahme und einem ausführlichen Gespräch zusammenstellen und zusenden. Jeder Behandlungsfall ist anders und die Versicherungssysteme sind nicht vergleichbar. Während Privatversicherungen Implantatbehandlungskosten mit Einschränkungen übernehmen, ist bei gesetzlichen Versicherungen eine Kostenübernahme in der privaten Chirurgie fast immer ausgeschlossen. Dafür ist die Kostenbeteiligung in der Implantatprothetik gleichwertig zu einer prothetischen Standardversorgung ohne Implantate, aber abhängig vom Vorbefund, auf den sich der Festkostenzuschuss bezieht.

Vollnarkosen werden dementsprechend in der gesetzlichen Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen (Dyskinesien, nachgewiesene Psychopathien, geistige Behinderung, etc.) übernommen.

In der chirurgischen Endodontie, in der Parodontalchirurgie und bei Inlays gibt es abhängig von den Gebührenordnungen Bema und GOZ unterschiedliche Regeln und Zuschussgrenzen. Der Einzelfall muß untersucht werden und dann über einen Voranschlag eine Stellungnahme des Kostenträgers abgewartet werden.